Bi-Xenon-Scheinwerfer |
Die Bi-Xenon-Leuchten bieten gegenüber den normalen H7 Scheinwerfern eine größere Lichtausbeute und ähneln dem Tageslicht. Sie bieten mehr Licht bei einer geringerem Energieverbrauch. Beim Bi-Xenon Licht gibt es für das Fern- und Abblendlicht nur eine Lampe. Beim Fernlicht wird der gesamte Lichtstrom genutzt, beim Umschalten auf Abblendlicht schiebt sich eine Blende zwischen Lampe und Linsenoptik, die einen Teil des Lichtbündels abdeckt. Beim Bixenon-Fernlicht der neuen E-Klasse tritt zusätzlich auch der H7-Spot der inneren Scheinwerfer des Vier-Augen-Gesichts in Aktion. Neben der Scheinwerferreinigungsanlage gehört eine dynamische Leuchtweiteregulierung zur Bixenon-Ausstattungspaket. (Foto: DC / E-Klasse Bi-Xenon-Leuchteinheit) |
aktives Kurvenlicht |
Mittels eines Lenkwinkelsensor und der Übermittlung der momentanen Geschwindigkeit an einen Mikroprozessor, wird dann je nach Fahrsituation der Bi-Xenon-Scheinwerfer gedreht. Der Projektionsscheinwerfer ist nicht mehr starr sondern wird durch einen Elektromotor horizontal bewegt. Bei einem Kurvenradius von 190m verlängert sich die Sicht somit von 30m auf 55m (Verbesserung um 90%).
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Abbiegelicht |
Neben der normalen Ausleuchtung
der Straße durch die
Hauptscheinwerfer wird dabei
� in Abhängigkeit von Blinkerstellung,
Lenkwinkel und
Geschwindigkeit � der Nebelscheinwerfer
der rechten oder
linken Fahrzeugseite zugeschaltet,
je nachdem, wohin der
Fahrer abbiegen will. Die spezielle
lichttechnische Auslegung
der Nebelscheinwerfer,
die eine breitere Streuung des
Nebellichts bewirkt, ermöglicht
dabei vor Kreuzungen, Serpentinen
und engen Kurven
den vorausschauenden Blick in
die Richtung, in die der Fahrer
abbiegen will. Potenzielle Hindernisse
können so frühzeitig
erkannt und Unfälle verhindert
werden. Auch beim Rangieren
kann diese Funktion sehr nützlich
sein.
Um den Fahrer und andere
Verkehrsteilnehmer nicht zu
irritieren, wird das Abbiegelicht
sanft aufgedimmt und erzeugt
so einen angenehmen Lichtwechsel.
Die maximale Geschwindigkeit,
bis zu der das
Abbiegelicht zugeschaltet
werden darf, wird durch eine
ECE-Regelung auf 40 km/h
begrenzt.
Die Nebellicht-Funktion wird
wie bisher über den Lichtdrehschalter
geschaltet. Durch die
geänderte lichttechnische Auslegung
der Nebelscheinwerfer
im Zusammenhang mit dem
Abbiegelicht ist jedoch auch
hier eine bessere Fahrbahnausleuchtung
gewährleistet.
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