Bi-Xenon-Scheinwerfer

Die Bi-Xenon-Leuchten bieten gegenüber den normalen H7 Scheinwerfern eine größere Lichtausbeute und ähneln dem Tageslicht. Sie bieten mehr Licht bei einer geringerem Energieverbrauch. Beim Bi-Xenon Licht gibt es für das Fern- und Abblendlicht nur eine Lampe. Beim Fernlicht wird der gesamte Lichtstrom genutzt, beim Umschalten auf Abblendlicht schiebt sich eine Blende zwischen Lampe und Linsenoptik, die einen Teil des Lichtbündels abdeckt. Beim Bixenon-Fernlicht der neuen E-Klasse tritt zusätzlich auch der H7-Spot der inneren Scheinwerfer des Vier-Augen-Gesichts in Aktion. Neben der Scheinwerferreinigungsanlage gehört eine dynamische Leuchtweiteregulierung zur Bixenon-Ausstattungspaket. (Foto: DC / E-Klasse Bi-Xenon-Leuchteinheit)

aktives Kurvenlicht

Mittels eines Lenkwinkelsensor und der Übermittlung der momentanen Geschwindigkeit an einen Mikroprozessor, wird dann je nach Fahrsituation der Bi-Xenon-Scheinwerfer gedreht. Der Projektionsscheinwerfer ist nicht mehr starr sondern wird durch einen Elektromotor horizontal bewegt. Bei einem Kurvenradius von 190m verlängert sich die Sicht somit von 30m auf 55m (Verbesserung um 90%).

Abbiegelicht

Neben der normalen Ausleuchtung der Straße durch die Hauptscheinwerfer wird dabei � in Abhängigkeit von Blinkerstellung, Lenkwinkel und Geschwindigkeit � der Nebelscheinwerfer der rechten oder linken Fahrzeugseite zugeschaltet, je nachdem, wohin der Fahrer abbiegen will. Die spezielle lichttechnische Auslegung der Nebelscheinwerfer, die eine breitere Streuung des Nebellichts bewirkt, ermöglicht dabei vor Kreuzungen, Serpentinen und engen Kurven den vorausschauenden Blick in die Richtung, in die der Fahrer abbiegen will. Potenzielle Hindernisse können so frühzeitig erkannt und Unfälle verhindert werden. Auch beim Rangieren kann diese Funktion sehr nützlich sein. Um den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu irritieren, wird das Abbiegelicht sanft aufgedimmt und erzeugt so einen angenehmen Lichtwechsel. Die maximale Geschwindigkeit, bis zu der das Abbiegelicht zugeschaltet werden darf, wird durch eine ECE-Regelung auf 40 km/h begrenzt. Die Nebellicht-Funktion wird wie bisher über den Lichtdrehschalter geschaltet. Durch die geänderte lichttechnische Auslegung der Nebelscheinwerfer im Zusammenhang mit dem Abbiegelicht ist jedoch auch hier eine bessere Fahrbahnausleuchtung gewährleistet.


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